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Verlängerung des dreijährigen Ausbildungszeitraums 2020-2022

Der Cnog hat soeben mit großer Mehrheit dafür gestimmt, die Fristen für die Erfüllung der Kredite für den dreijährigen Ausbildungszeitraum 2020-2022 um sechs Monate (bis zum nächsten 30. Juni) zu verlängern.

Der Kammerrat genehmigte auch den daraus resultierenden Beschluss, um grünes Licht für die notwendigen Änderungen an der Weiterbildungsplattform zu geben. Es wird etwa drei Wochen dauern, bis diese durchgeführt sind. Die Verlängerung beginnt also effektiv am 15. Februar.

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