Per quanto riguarda la partecipazione al Collegio Unico Nazionale per l’elezione dei rappresentanti delle minoranze linguistiche è possibile inviare la domanda/autocertificazione entro il 19 ottobre prossimo (modulo allegato) alla segreteria dell’Ordine.
Restano valide le autocertificazioni già presentate entro la precedente scadenza (chi ha già inviato il modulo non dovrà ritrasmetterlo).
L’avviso di convocazione dell’assemblea elettorale sarà inviato via PEC a tutti gli iscritti nei termini previsti.
Die Wahlen für die Erneuerung des Nationalrats der Journalistenkammer und des Rechnungsprüfungskollegiums des Regionalrats von Trentino-Südtirol/Südtirol, die ursprünglich für den 27. September, 4. und 11. Oktober geplant waren, werden im November stattfinden.
Nachdem die Regionalen Kammern der Regionen Lombardei und Kampanien sich geweigert hatten, die Wahlen zu den geplanten Terminen durchzuführen, hat der Präsident des Nationalrats, Carlo Verna, nun beschlossen, einen neuen Wahltermin festzusetzen: 8. November (in erster Einberufung), 15. November (in zweiter Einberufung) und 22. November (mögliche Stichwahl).
Bekanntlich erfolgt die Wahl der Vertreter sprachlicher Minderheiten in einem getrennten Wahlvorgang. Wer sowohl aktiv als auch passiv an dieser Wahl teilnehmen möchte, muss dafür innerhalb 19. Oktober die beigelegte Eigenerklärung an das Sekretariat der Regionalen Journalistenkammer in Trient senden. Eigenerklärungen, die bereits für den ersten Wahltermin abgegeben worden waren, bleiben gültig.
Die offizielle Einladung zur Teilnahme an den Wahlen erfolgt fristgerecht per zertifizierter E-Mail.